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Meldung Abrechnungs­software

Meldung des Zahnarztes über den EDV-Einsatz in der Praxis

Die Praxissoftware muss  bei Neugründung einer Praxis oder auch bei einem Wechsel  des Softwareanbieters an die KZV Bremen gemeldet und genehmigt werden.

Verwenden Sie hierfür das vorgesehene Formular "Einsatz der EDV-Programme in den Zahnarztpraxen" und senden Sie es per Fax an die KZV Bremen, damit wir die entsprechende Genehmigung erteilen können.

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Formular: Einsatz der EDV-Programme in den Zahnarztpraxen

Ihre Ansprechpartnerin
Susanne Tente
Tel.: 0421/22007-53
stente@kzv-bremen.de