Neue IT-Sicherheitsrichtlinie
BSI unterstützt Zahnarztpraxen bei Cybersicherheit
Neue Anforderungen an die Cybersicherheit stellen medizinische Einrichtungen vor neue Herausforderungen – große Kliniken und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ebenso wie kleine Praxen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt diese deshalb nun mit konkreten Handlungsempfehlungen und Checklisten.
Immer häufiger zielen Angreifer auf Patientendaten ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und das BSI haben die IT-Sicherheitsrichtlinie deshalb weiterentwickelt. Damit Verantwortliche und Mitarbeitende in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen die Anforderungen der neuen Richtlinie besser einordnen und umsetzen können, bietet das BSI nun Informationsmaterialien an.
Der Fokus liegt dabei künftig darauf, neue Mitarbeiter:innen strukturiert in präventive Maßnahmen einzuarbeiten, wie etwa die technische Basissicherheit durch Updates, Datensicherung, Zugriffsschutz, E-Mail-Sicherheit und die Prüfung von Cloud-Diensten. So soll die Cybersicherheit fest im Arbeitsalltag verankert werden.
Auf der Website des BSI finden Praxisinhaber:innen und ihre Mitarbeitenden konkrete Schritte für mehr IT-Sicherheit im Praxisalltag. Durch einen Selbst-Check IT-Sicherheit in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen können sie außerdem eine erste Einschätzung der IT-Sicherheit in der Praxis durchführen.
Unter "Downloads" (blau hinterlegt) finden Sie dazu Infomaterialien
Downloads
IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBVIT-Sicherheitsrichtlinie der KBV
BSI - Hinweise zur IT-Sicherheit
IT-Sicherheit – Der Selbst-Check
Kontakt
Monika AnkerTel.: 0421/2200776
mankerkzv-bremen.de