Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die seit dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
Als Hilfestellung für Unternehmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt. Darin werden viele Fragen rund um das Gesetz beantwortet, beispielsweise ob man als Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt oder was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält. Diese „Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ erläutern den Inhalt des Gesetzes anhand von praktischen Beispielen. Gerade auch für Kleinstunternehmen ist das Dokument eine wertvolle Hilfe. Zudem erklärt es, weshalb für Unternehmen eine lohnende Investition sein kann.