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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bremen (KZV Bremen) bemüht sich, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.kzv-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der KZV Bremen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 derzeit noch nicht komplett vereinbar. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Website in diesem Zusammenhang weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Teilbereiche sind noch nicht barrierefrei:

  1. Einige PDF-Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Form vor.
  2. Bestimmte Inhalte oder Bedienelemente und Funktionen sind nicht oder fehlerhaft strukturiert.
  3. Für Formulare gibt es keine Hilfen.
  4. Nicht alle Informationen gibt es in Leichter Sprache.
  5. Es gibt keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Mai 2025 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der KZV Bremen selbst durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Die KZV Bremen arbeitet fortlaufend daran, bestehende Barrieren abzubauen. Falls Sie auf weitere Barrieren stoßen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen:

Sekretariat
Telefon: 0421 – 2200726
E-Mail: sekretariat@kzv-bremen.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Sollte nach Ihrer Kontaktaufnahme mit der KZV Bremen keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache