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Telematik­infrastruktur

KZBV
Neue Themenseite zum Austausch von Konnektoren und Zertifikaten (12.06.2023)
Besonders interessant für Praxen dürften die Anleitungen zur Überprüfung der Laufzeiten der Sicherheitszertifikate in Konnektor und Kartenterminals sein

Informationen zum Konnektorentausch (11.05.2023)

38. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z
Kostenbeteiligung der Krankenkassen an den EBZ-Modulen

Anzeigen-Vorlagen für das EBZ
Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren kommt

Konnektortausch - die TI erneuert sich
Die gematik hat Spezifikationen entwickelt, die diesen Zertifikaten ein Ablaufdatum mitgeben. Gemäß der Spezifikation laufen die ersten Zertifikate in Konnektoren, in Kartenterminals (gSMC-KT), sowie die ersten Institutionskarten (SMC-B) ab September 2022 aus. 
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KZBV - E-Rezept
Zahnarztpraxen können schon heute das E-Rezept testen
Infos der KZBV zum eRezept
Leitfaden für die Anwendung E-Rezept in der Zahnarztpraxis

KZBV - KIM
Infos der KZBV zur Kommunikation im Medizinwesen
Leitfaden KIM in der Zahnarztpraxis (Stand 08.21)

Statement der KZBV
Erleichterungen für Zahnarztpraxen bei digitalen Signaturen
Neue Praxisinformation der KZBV zur Komfortsignatur

Gematik - KIM
Sicherer E-Mail- und Datenaustausch

Gematik - E-Rezept
Infoblatt zum E-Rezept

Gematik - ePA
Mitschnitt der Informationsveranstaltung der gematik 28.07.2021:
gematik digital: Die elektronische Patientenakte
Die beantworteten häufigsten Fragen aus der Veranstaltung werden schrittweise auf der folgenden Seite veröffentlicht:
www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq/

KZV-Rundschreiben 12/2021 vom 12.08.2021
ePA – elektronische Patientenakte
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Seit dem 01.01.2021 kann jeder GKV-Versicherte seine Diagnose- und Behandlungsdaten in seiner persönlichen ePA speichern lassen. Dazu muss die ePA zunächst von dem Versicherten bei seiner Krankenkasse beantragt werden, die Nutzung ist für den Versicherten freiwillig. Er benötigt für die Nutzung der ePA zudem eine persönliche PIN, die er von seiner Krankenkasse erhält.
Seit dem 01.07.2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen verpflichtet, die ePA in der Versorgung zu unterstützen. Sofern eine Praxis dem nicht nachkommt, ist die KZV verpflichtet, die Vergütung aller abgerechneten vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 1 % zu kürzen, bis die Praxis die ePA unterstützt.
Für die Unterstützung der ePA benötigen Sie in Ihrer Praxis neben der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und eines entsprechenden Updates für Ihren Konnektor sowie Ihr Praxisverwaltungssystem einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Eine Anleitung zur Bestellung eines eHBAs erhalten Sie auf der Homepage der Zahnärztekammer Bremen unter
https://zaek-hb.de/ehba-1
Sofern Ihnen in Ihrer Praxis der ePA-Zugriff derzeit noch nicht möglich ist, da die von Ihnen bis zum 30.06.2021 bestellten Komponenten bisher noch nicht bzw. nicht vollständig geliefert wurden, teilen Sie uns dies bis zum 30.09.2021 mit. Das Mitteilungsformular finden sie hier unter Downloads.
Mit der Übersendung des Formulars werden Sie bei unverschuldeter Fristüberschreitung zunächst für das Quartal III/2021 von der 1%igen Honorarkürzung freigestellt.
Eine Übersendung des Formulars ist nicht erforderlich, sofern Sie einen eHBA bei der ZÄK Bremen bestellt haben und Ihnen von der KZV Bremen bereits die Erstattungs-Pauschale in Höhe von 233,- Euro ausgezahlt wurde.

Die KZBV informiert
Elektronische Patientenakte

Eine Information der KZBV
IT-Sicherheitsrichtlinie

KZBV Statement:
Die Telematikinfrastruktur im Überblick
Weiterer Spezialleitfaden für Zahnarztpraxen veröffentlicht

Pressemitteilung der GEMATIK
Konnektor im Online-Betrieb halten