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Kooperations­verträge

Zur Stärkung der vertragszahnärztlichen Versorgung von Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen traten auf Grundlage von § 87 Abs. 2j SGB V mit Wirkung ab dem 01.04.2014 folgende BEMA-Leistungen neu in Kraft:

- 154 und 155: Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung.

- 172a und 172b: Zuschläge nach § 87 Abs. 2j SGB V für die kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V.

- 182: Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V

Diese Leistungen sind nur dann abrechenbar, wenn der Zahnarzt mit einer oder mehreren stationären Einrichtungen einen Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V geschlossen und diesen vor der erstmaligen Abrechnung der BEMA-Leistungen der KZV Bremen vorgelegt hat und ihm die Abrechnungsbefugnis von dieser bestätigt wurde.

Dank des Engagements der Zahnärzteschaft im Lande Bremen hat sich die zahnäztliche Versorgung der Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen in den letzten Jahren stark verbessert und es wurden eine Vielzahl von Kooperationsverträgen geschlossen.

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen einen Muster-Kooperationsvertrag, die dazugehörigen Formulare, das Handbuch der Mundhygiene, das sie auch gerne gebunden bei uns anfordern können, und eine Auflistung von Pflegeinrichtungen, die noch keinen Kooperationsvertrag mit einer im Lande Bremen zugelassenen Praxis geschlossen haben, zur Verfügung.

Falls Sie für die Vermittlung der kooperativen Betreuung mit Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen oder weitere Fragen haben steht Ihnen gerne unsere zuständige Mitarbeiterin zur Verfügung.

Downloads

Musterkooperationsvertrag: als Word-Datei

Formulare: Berichtsbogen (Anlage 1)
Bogen Mundstatus (Anlage 2)

Handbuch der Mundhygiene

Einrichtungen im Lande Bremen, die noch keinen Koopertionsvertrag mit einem im Lande Bremen zugelassenen Zahnarzt geschlossen haben:
als pdf-Datei

Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Boehnke
Tel.: 0421/22007-39
sboehnke@kzv-bremen.de