Webcode: W00045

E-Rezept

Aktueller Hinweis:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat angekündigt, dass die Pflicht zur Nutzung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 greift. Für den Anspruch auf die volle TI-Pauschale muss das E-Rezept ab diesem Zeitpunkt technisch nutzbar sein. Zudem ist ein Gesetz in Vorbereitung, das eine Honorarkürzung vorsieht, wenn das E-Rezept technisch nicht unterstützt werden kann.

Bitte beachten Sie:
Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen einen eZAA (eHBA) besitzen, wenn sie unterschriftsberechtigt sind. Ohne eZAA kann nicht persönlich signiert, d. h. keine E-Rezept verordnet werden.

Unter dem folgenden Link können Sie den eZAA (eHBA) bei der Zahnärztekammer Bremen beantragen: https://zaek-hb.de/ehba-1

Unter anderem finden Sie auf der Themenseite der KZBV alle aktuellen und wichtigen Informationen zum E-Rezept: www.kzbv.de/e-rezept

Leitfaden der KZBV „Das elektronische Rezept (E-Rezept)
Dieser richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal in den Praxen. Er enthält allgemeine Hinweise, beschreibt den organisatorischen Rahmen. Zudem wird die Einführung mit einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) und einer Übersicht mit weiteren Dokumenten und Informationen zum E-Rezept unterstützt.


"Einführung des E-Rezepts - Erläuterungen für Zahnarztpraxen". Präsentation als Video: https://www.kzbv.de/e-rezept

Zudem haben Zahnarztpraxen, die bereits E-Rezepte ausgestellt haben, Erfahrungsberichte veröffentlicht und Tipps geteilt. Außerdem wurden auf der Themenseite Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zusammengestellt.

Die FAQ werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Weitere Informationen hat die gematik zusammengestellt.
Für Zahnarztpraxen unter www.gematik.de/an-wendungen/e-rezept
und für Versicherte unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de .

Ihre Ansprechpartnerinnen

Heidrun Siegert
Tel.: 0421/22007-61
mail@wsp-bremen.de

Kim-E-Mail-Adresse
mail@wsp.kzv-bremen.kim.telematik