GKV-Finanz­stabilisierungs­gesetz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Rundschreiben Nr. 10 vom 11.08.2022 hatten wir Sie über die vom BMG geplanten Inhalte des GKV-Finanz­stabilisierungs­gesetzes informiert.

Neben einer Wiedereinführung der strikten Budgetierung sieht das Gesetz für den vertragszahnärztlichen Bereich vor, dass die für die Anhebung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen maßgebliche Grundlohnsummensteigerung für 2023 und 2024 um einen Abschlag von -0,75 % bzw. -1,5 % reduziert wird. Diese Maßnahme ist angesichts der steigenden Inflation und der daraus resultierenden massiven Kostensteigerungen in den zahnärztlichen Praxen weder sachgerecht noch nachvollziehbar. Die neue PAR-Richtlinie seit dem 01.07.2021 und die damit einhergehenden erheblichen Leistungsverbesserungen für die Patienten wurden durch das BMG nicht nur genehmigt, sondern ausdrücklich begrüßt. Mit der nun geplanten Wiedereinführung der strikten Budgetierung würden aber auch für die neuen PAR-Leistungen ab 2023 nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Sollte der Gesetzentwurf in dieser Form beschlossen werden, ist davon auszugehen, dass der Honorarverteilungsmaßstab wieder Anwendung finden muss, da die Vergütungen für erbrachte und abgerechnete Leistungen von den Krankenkassen nicht in voller Höhe bezahlt würden. Bitte beachten Sie hierzu bereits heute die derzeit noch lediglich rechnerische Auslastung Ihres HVM-Praxisbudgets auf den quartalsweisen HVM-Mitteilungen!!!

Seit Bekanntwerden des Entwurfs des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes haben die KZBV und die KZVen umgehend Kontakt mit Gesundheitspolitikern auf Bundes- und Landesebene aufgenommen, um die aus dem Gesetz resultierenden verheerenden Konsequenzen für die Patientenversorgung deutlich zu machen und eine Rücknahme der geplanten Einschnitte zu fordern.

Für unsere weitere Öffentlichkeitsarbeit benötigen wir IHRE Unterstützung. Bitte senden Sie uns den beigefügten Musterbrief möglichst zeitnah unterschrieben zurück an

Fax-Nr.: 0421 / 2 20 07 – 96
oder
E-Mail: sekretariat@kzv-bremen.de

Alle KZVen werden die eingehenden Briefe Herrn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und zusätzlich an die Landes-Gesundheitsminister/innen bzw. –Senator/innen übergeben, um damit dem Protest der Zahnärzteschaft gegen den geplanten Gesetzesentwurf Nachdruck zu verleihen.

Downloads
Offener Brief Lauterbach Finanzstabilisierungsgesetz (PDF)

Ihre Ansprechpartner
Martin Sztraka
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msztraka@kzv-bremen.de

Frank Wessels
Tel.: 0421/2200726
fwessels@kzv-bremen.de