Wir über uns
Die kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen (KZV Bremen) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist insbesondere für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen, d.h. die in den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung fallende zahnärztliche Versorgung in Bremen und Bremerhaven zuständig. Zu ihren diesbezüglichen Aufgaben gehört u.a.:
- die Honorarverteilung
- die Abrechnung der zähnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen
- die Zulassung von Vertragszahnärzten
- die Förderung der Qualität der vertragzahnärztlichen Leistungserbringung
- die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung u.a.m.
Eine der Hauptaufgaben der KZV Bremen ist die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen. In der KZV Bremen wurde dazu eine eigene Abrechnungssoftware entwickelt, das "Bremer System". Diese in unserem Hause entwickelte Software sorgt ebenfalls für die Abrechnung in den KZVen Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Die Veröffentlichung der Datenübersicht nach § 286 SGB V erfolgt hier auf Veranlassung der zuständigen Aufsichtsbehörde bei dem Senator für Gesundheit
Hier klicken für eine Datenübersicht nach § 286 SGB V
Die Selbstverwaltungsorgane der KZV Bremen sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Darüber hinaus gibt es zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben mehrere Ausschüsse bzw. Referenten.
Im Folgenden können Sie Informationen abrufen zu:
- Satzung der KZV Bremen
- Qualitätssicherung
Bericht für das Jahr 2010 gemäß § 136 Abs. 1 SGB V
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen - Presse- und Werbekodex der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland
- Ihre Ansprechpartner in der KZV Bremen (passwortgeschützt)
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