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Zahnarzt- zweitmeinung


 

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Zahnarztzweitmeinung

Beratungsangebot der Kassenzahnärztlichen Vereinigung i.L. Bremen und der Zahnärztekammer Bremen:

Zweitmeinung zu geplanten Zahnersatz-Behandlungen

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen bietet in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Bremen in den Räumen der "Unabhängigen Patientenberatung Bremen" jetzt einen zusätzlichen individuellen Beratungsservice an.

Nach Voranmeldung bei der Zahnärztekammer Bremen haben Versicherte die Möglichkeit, die für sie geplanten Zahnersatzmaßnahmen an Hand des Heil- und Kostenplanes mit zahnärztlichen Beratern detailliert zu besprechen und sich über alternative Versorgungen zu informieren. Eine körperliche Untersuchung und die Beurteilung von diagnostischen Unterlagen (Röntgenbildern etc.) findet dabei nicht statt.

Außerhalb der eigentlichen Behandlungssituation erhalten die Versicherten hier eine Zweitmeinung, die sie dann mit ihrem Hauszahnarzt weiter besprechen können. Dieses Zweitmeinungsmodell hat dabei nichts mit den zahlreichen Internet-Angeboten unter ähnlichem Namen zu tun, bei denen Zahnbehandlungen "versteigert" werden. Im Gegensatz zu diesen zum Teil dubiosen Internet-Aktionen garantieren die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer die Seriosität und die Qualität ihres Angebots. Wir hoffen, mit diesem "Zweitmeinungmodell" zur fachlich fundierten Aufklärung und Information unserer Patienten auch außerhalb der zahnärztlichen Praxen beitragen zu können.

Zur Vermeidung von Wartezeiten, wird um Terminvereinbarung gebeten. Für eine solche Terminvereinbarung steht die Zahnärztekammer Bremen unter Telefon 0421 / 333 03 66 montags bis donnerstags von 8.30-16.00h sowie freitags von 8.30-12.30h zur Verfügung.

Die persönlichen Beratungen finden statt in den Räumen der UPB (Unabhängige Patientenberatung Bremen) jeweils am vierten Donnerstag im Monat von 15.00 bis 18.00 Uhr in den Beratungsräumen der Unabhängigen Patientenberatung Bremen Richard-Wagner-Str. 1a, 28209 Bremen,

siehe auch Pressemitteilung vom 01.11.2006 hierzu
und für weiteren Informationen klicken Sie hier.



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