Die "KZV-Bremen" informiert:
Rund um die papierlose Abrechnung 2012
Informationen zum DTA 2012 aus den Rundschreiben der KZV-Bremen
Demnächst auch als Anlage zum Rundschreiben Nr. 5/2012:
Vermeidung von Fehlern bei der Datenübermittlung der monatlichen
ZE-, PAR- und KB-Abrechnungen
weiter Infos aus den KZV-Rundschreiben zum DTA 2012
Hinweise zur ZE-Einreichung am 13.01.2012
Anlage zum KZV-Rundschreiben Nr. 17 vom 29.12.2011
Vortrag zur Papierlosen Abrechnung 2012
Fragen und Antworten zur papierlosen Abrechnung 2012
Download als pdf-DateiStand: 28.12.2011
Allgemeine Fragen zur papierlosen Abrechnung ab 2012 |
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Ist die papierlose Abrechnung mit der KZV verpflichtend oder kann auch weiterhin Papier eingereicht werden? |
Die papierlose Abrechnung wird ab 2012 zum Standard in allen Abrechnungsbereichen. Da dies nicht sofort für alle Praxen umsetzbar sein wird, wird es im Lande Bremen aber keinen „DTA-Zwang“ geben. |
Können weiterhin Disketten eingereicht werden oder ist die Onlineabrechnung verpflichtend? |
Die Disketten-Einreichung wird voraussichtlich nur noch für eine begrenzte Zeit möglich sein. Aktuelle Computer haben kein Diskettenlaufwerk mehr und die Beschaffung von Disketten wird immer schwieriger. |
Verändern sich durch die papierlose Abrechnung die Verwaltungskosten ab 2012? |
Mit der beschlossenen Beitragsordnung 2012 (siehe Rundschreiben Nr. 14 vom 18.10.2011) wurde das Prinzip der verursachungsgerechten Beitragserhebung weiter verfeinert. Papiereinreichungen müssen ab 01.01.2012 mit erheblichem Mehraufwand in der KZV bearbeitet werden, damit die Abrechnungsdaten in elektronischer Form den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden können. Die Beiträge für Papier-Einreichungen mussten deshalb weiter angehoben werden. |
Können nun auch alle Abrechnungen für Sonstige Kostenträger papierlos abgewickelt werden? |
Leider nein! Die Rahmenbedingungen für eine papierlose Abrechnung mit den Sonstigen Kostenträgern konnten bislang nicht vereinbart werden. Bis auf weiteres müssen deshalb alle Papierunterlagen dieser Fälle wie bisher - zusätzlich zur Abrechnungsdatei - geliefert werden. |
Was ist zu beachten, wenn in 2012 noch ZE-„Altfälle“ (Eingliederung bis 31.12.2011) zur Abrechnung eingereicht werden? |
Werden in 2012 noch „Altfälle“ auf Papier zur Abrechnung eingereicht, dann führt dies dazu, dass gemäß der Beitragsordnung die gesamte Einreichung als Papier-Einreichung gilt und mit dem höheren „Papier“-Beitragssatz belegt werden muss. Wir raten deshalb dringend dazu, alle „Altfälle“ (Eingliederung bis zum 31.12.2011) zeitnah zur Abrechnung einzureichen. Die KZV bietet einen zusätzlichen Einreichungstermin am 03.01.2012 an. Für später eingereichte „Altfälle“ kann ab dem 04.01.2012 auch die entsprechende Eingabemaske im Serviceportal der KZV genutzt werden. Sofern auf diese Weise die Abrechnung („Altfälle“ und Neufälle) vollständig papierlos erfolgt, gilt der günstigere DTA- bzw. Online-Beitragssatz. |
Gibt es auch Veränderungen bei der Quartalsabrechnung? |
Hier ändert sich nichts, da die papierlose Abrechnung in diesem Bereich schon seit vielen Jahren praktiziert wird. |
Welche Möglichkeiten hat eine Praxis, die nur sehr wenige KFO-Fälle abrechnet und deshalb nicht über eine KFO-Abrechnungssoftware verfügt, dennoch papierlos abzurechnen? |
Übergangsweise wird die KZV Bremen auch in 2012 noch papierbasierte KFO-Abrechnungen entgegennehmen. Allerdings fällt hierfür aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwandes ein höherer Beitragssatz an. |
Fragen zur papierlosen Abrechnung bei ZE, PAR und KBR |
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Ab welchem Zeitpunkt ist eine papierlose Abrechnung für ZE, PAR und KBR mit der KZV Bremen möglich? |
Die Möglichkeit zur papierlosen DTA- oder Online-Abrechnung besteht erstmals für die ZE-Einreichung am 13.01.2012 sowie die nachfolgende PAR- bzw. KBR-Abrechnung im Januar 2012. |
| Gelten für „Altfälle“ noch weitere Sonderregelungen? | Ja. Trotz Einführung des DTA KZV/Krankenkassen müssen „Altfälle“ incl. M+L-Rechnung auch zukünftig noch in Papierform als Beleg an die Krankenkassen gesandt werden. Senden Sie uns bitte auch zukünftig bis auf weiteres für „Altfälle“ zusätzlich zu der elektronischen Abrechnung den HKP und die M+L-Rechnung in Papierform. Sofern die Altfall-Daten vollständig in Ihrer elektronischen Abrechnung enthalten sind, ist diese Papier-Übersendung beitragsunschädlich. |
Was passiert ab 2012 mit den genehmigten Behandlungsplänen bzw. HKPs? |
Die genehmigten Behandlungspläne und HKPs verbleiben später in der Praxis. Die Behandlungsunterlagen müssen für 4 Jahre aufbewahrt werden, Laborrechnungen als steuerlich relevante Dokumente für 10 Jahre. |
Können Praxen, die (noch) nicht über ein PAR- oder KBR-Softwaremodul verfügen, auch in 2012 ihre PAR-/ KBR-Abrechnung mit den bekannten Papierformularen bei der KZV einreichen? |
Übergangsweise wird die KZV Bremen auch in 2012 noch PAR-/KBR-Abrechnungen auf Papier entgegennehmen. Als Alternative stehen Ihnen ab dem 04.01.2012 auf www.kzv-bremen.de Eingabemasken für PAR und KBR zur Verfügung stellen. Diese Möglichkeit ist für Praxen mit nur wenigen PAR- und/oder KBR-Fällen (max. 15 / Monat) gedacht. Praxen, die diese Eingabemasken für ihre gesamte PAR-/KBR-Abrechnung nutzen, erhalten im Gegenzug bei der Beitragserhebung den DTA-Rabatt. |
Wie werden ab 2012 die Fremdlaborrechnungen bei der KZV eingereicht? |
Die Leistungen der gewerblichen Labore fließen ab 2012 in die Abrechnungsdatei ein, die an die KZV übermittelt wird. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Daten der Fremdlaborrechnungen elektronisch von dem Labor an die Zahnarztpraxis übermittelt werden. Eine direkte Übersendung der XML-Dateien an die KZV ist obsolet, da XML-Dateien in der KZV nicht verarbeitet werden können. |
Gilt das auch für Fremdlabor-Rechnungen bei KBR? |
Ja. Auch für KBR gilt, dass der DTA-Rabatt nur dann gewährt werden kann, wenn sämtliche Leistungen elektronisch zur Abrechnung eingereicht werden, also incl. der M+L-Daten im XML-Format. Eigenlabor-Kosten können dagegen direkt in das Abrechnungsformular übernommen werden. |
Was sollte eine Praxis tun, die ZE papierlos einreichen möchte, deren Labor (noch) nicht zur Datenübermittlung in der Lage ist? |
Sofern Sie heute bereits den ZE-DTA nutzen und zum Jahresanfang 2012 von Ihrem Labor noch keine elektronischen Rechnungsdaten zusätzlich zur Papier-Rechnung erhalten, besteht für Sie ab dem 04.01.2012 die Möglichkeit, die ZE-M+L-Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf unserem Service-Portal selbst zu erfassen. Sie werden dann gebührenmäßig weiterhin als „DTA-Einreicher“ eingestuft. Dies gilt auch für KBR. |
Wie werden bei der papierlosen Abrechnung die Kosten für Praxismaterial übermittelt? |
In den Praxisverwaltungsprogrammen soll es neben einem Feld, in dem der Gesamtbetrag eingetragen wird, ein zusätzliches Textfeld geben. In diesem Textfeld werden die Bezeichnungen der verwendeten Materialien sowie die Mengeneinheiten und Preise eingegeben. |
Wirkt sich die papierlose Abrechnung auch auf das Genehmigungsverfahren mit den Krankenkassen aus? |
Das Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen bleibt von der papierlosen Abrechnung zwischen Ihnen und der KZV unberührt. |
Besteht nicht die Gefahr, dass es durch die versehentliche mehrfache Erfassung von Fällen über die Online-Erfassungsmasken zu unabsichtlichen „Doppelabrechnungen“ kommen könnte? |
Nein. Sollte tatsächlich einmal ein Fall versehentlich zweimal erfasst werden, z.B. weil die Erfassung im Zeitablauf von verschiedenen Mitarbeiterinnen vorgenommen wird, dann wird dies durch einen automatischen Datenabgleich in der KZV festgestellt. An dieser Stelle hat die papierlose Abrechnung den Vorteil, dass alle zur Feststellung einer „Doppelabrechnung“ erforderlichen Daten – anders als bei der derzeitigen Papier-Abrechnung – direkt im EDV-System der KZV verfügbar sind, sofern beide Fälle vollständig elektronisch (Honorar und M+L) zur Abrechnung eingereicht werden.
Fälle die per Eingabemasken oder per DTA versehentlich doppelt |
Datenaustausch mit dem Fremdlabor |
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Warum sollen zukünftig die Daten der Laborrechnungen zusätzlich elektronisch übermittelt werden? |
Um die elektronische Abrechnung mit der KZV zu ermöglichen, können die Daten der Laborrechnung auch in der Zahnarztpraxis in der entsprechenden Eingabemaske im Serviceportal der KZV Bremen erfasst werden. Eine elektronische Übermittlung der Rechnungsdaten aus dem Labor ist jedoch sicherlich der effizientere Lösungsansatz (siehe auch Gemeinsames Rundschreiben der KZVen Niedersachsen und Bremen und der Zahntechniker-Innung Niedersachsen-Bremen). |
Was ändert sich bei der Auftragserteilung an das Dentallabor? |
Je nach Praxisverwaltungssystem wird der Laborauftrag mit einer eindeutigen Auftragsnummer komplett ausgedruckt oder es wird nur die Auftragsnummer gedruckt und diese an das Formular für die Auftragserteilung an das Labor angeheftet. |
Wie ist zu verfahren, wenn der Laborauftrag erfolgt, bevor eine Auftragsnummer vergeben werden kann, z.B. bei Wiederherstellungen, für die noch kein neuer Fall/HKP eingerichtet wurde? |
Die Auftragsnummer muss in diesen Fällen schnellstmöglich an das Labor nachgeliefert werden. |
Benötigt das Labor vorab Angaben zur Auftragsnummer bzw. deren Zusammensetzung? |
Einige Labore haben ihre auftraggebenden Praxen um die vorherige Übermittlung der KZV-Nr. bzw. einer „Zahnarzt-Nummer.“ gebeten. |
Was ist bei der Arbeit mit mehreren Fremdlaboren zu beachten? |
Eine Zusammenarbeit mit mehreren Laboren (auch bei einem Behandlungsfall) ist in Hinblick auf die elektronische Übermittlung der M+L-Daten unproblematisch. Für jeden Behandlungsfall können mehrere Auftragsnummern im Praxisverwaltungssystem erzeugt werden. |
Ersetzt die zukünftige Datenlieferung des Fremdlabors die herkömmliche Rechnung auf Papier? |
Die gedruckte Rechnung ist und bleibt die relevante Originalrechnung für den Zahnarzt und den Patienten und muss aus steuerlichen Gründen sogar 10 Jahre in der Praxis aufbewahrt werden. |
Wie werden die elektronischen Rechnungsdaten aus dem Labor verarbeitet? |
Mit allen ab 2012 zugelassenen Praxisverwaltungssystemen werden die Datenlieferungen aus den Laboren eingelesen werden können. Eine korrekte Zuordnung zum Behandlungsfall wird über die eindeutige Auftragsnummer sichergestellt. |
Wie ist vorzugehen, wenn die Laborrechnung fehlerhaft ist und eine neue vom Labor angefordert werden muss? |
Das Labor muss in diesen Fällen neben der korrigierten Papierrechnung auch die elektronische Version unter Verwendung derselben Auftragsnummer erneut zur Verfügung stellen. |
Warum muss jede Praxis die elektronische Übermittlung der Labordaten eigenständig mit dem Labor verabreden? |
Weder die KZBV noch der VDZI verfügen über die rechtlichen Mittel, die zahntechnischen Labore zu dieser zusätzlichen elektronischen Übermittlung der Laborrechnungen zu verpflichten. |
Datenübermittlung aus dem Eigenlabor |
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Wie erfolgt die Datenübertragung aus dem Eigenlabor? |
Grundsätzlich gelten für Eigenlabore die gleichen Regelungen wie für Fremdlabore. D.h. zunächst wird aus dem Praxisverwaltungssystem eine eindeutige Auftragsnummer generiert, die in den Eigenlabor-Beleg übernommen wird. Für die DTA- oder Online-Einreichung bei der KZV muss auch der Eigenlabor-Beleg dann zusätzlich im XML-Format erstellt und in das Praxisverwaltungssystem übernommen werden. Fallen für einen Behandlungsfall sowohl Eigen- als auch Fremdlabor-Kosten an, dann können alle M+L-Daten zusammen für diesen Behandlungsfall erfasst werden. Hierfür sind jeweils eigene Abschnitte in der ZE-Eingabemaske vorgesehen. Sofern Sie die Fremdlabor-Daten bereits im XML-Format an die KZV übermitteln, ist dennoch die Übersendung nur der Eigenlabor-Daten für denselben Fall über die ZE-Eingabemaske möglich. Die Eigen- und Fremdlabor-Daten für diesen Fall werden dann in der KZV zusammen geführt. |
Anpassung der Praxisverwaltungssysteme |
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Was ist zu tun, wenn die aktuell verwendete Praxissoftware die beschriebenen Funktionen (noch) gar nicht anbietet? |
Die Praxissoftwarehersteller durchlaufen derzeit ein Eignungsfeststellungsverfahren der KZBV. Den aktuellen Stand für Ihr Programm können Sie bei Bedarf bei Ihrem Softwarehersteller erfragen. |
Müssen neue Module für die Praxissoftware gekauft werden? |
Für die elektronische Abrechnung mit der KZV benötigen Sie je Leistungsart ein Modul für Ihre Abrechnungssoftware, mit dem Sie die notwendigen Abrechnungsdateien erzeugen können. |
Onlineabrechnung |
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Was wird außer den entsprechenden Abrechnungsmodulen für Ihr Praxisverwaltungssystem benötigt, um an der Onlineabrechnung teilnehmen zu können? |
Sofern Sie die Online-Abrechnung bereits nutzen, ändert sich für Sie ab 2012 nichts. |
Muss der Praxis-PC für die Onlineabrechnung an das Internet angeschlossen sein? |
Nein. Sie können ab dem 04.01.2012 das Serviceportal der KZV, welches für die Onlineabrechnung genutzt wird, von jedem internetfähigen PC nutzen. Dies könnte beispielsweise ein separater Kommunikationsrechner in der Praxis oder auch ein privater PC sein. |
Rechtliche und vertragliche Grundlagen |
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Warum müssen die KZVen die Daten ab 2012 ausschließlich elektronisch an die Krankenkassen liefern? |
Gemäß § 295 SGB V, in Verbindung mit der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband, sind die KZVen ab dem 01.01.2012 verpflichtet, den Krankenkassen sämtliche Abrechnungsdaten in elektronischer Form zu übermitteln. Eine Übersendung von Papierabrechnungen von der KZV an die Krankenkassen soll grundsätzlich entfallen. |
Ansprechpartner
- zu grundsätzlichen Fragen zur papierlosen Abrechnung:
Herr Dr. Dirk Mittermeier, Vorstandsvorsitzender Tel.: 0421-22007-26
Herr Oliver Woitke, stellv. Vorstandsvorsitzender Tel.: 0421-22007-26
- zur technischen Umsetzung der papierlosen Abrechnung:
Herr Frank Siegert, Leiter der EDV-Abteilung Tel.: 0421-22007-33
- zu Abrechnungsfragen:
Frau Katja Bührke, Leiterin der Abrechnungsabteilung Tel.: 0421-22007-50
Frau Ramona Landgraf, stellv. Leiterin der Abrechnungsabteilung Tel.: 0421-22007-51
- zur Onlineeinreichung:
Frau Dr. Monika Anker, Online-Kommunikation Tel.: 0421-22007-76
- zu Fragen zur Beitrags-Erhebung:
Herr Rüdiger Thalmann, Leiter Buchhaltung Tel.: 0421-22007-35
Für spezielle Fragen zu Ihrem Praxisverwaltungsprogramm wenden Sie sich bitte direkt an den Software-Hersteller.
Informationen zur papierlosen Abrechnung 2012 in unseren KZV Rundschreiben aus dem Jahr 2012 und 2011 (die Inhalte der KZV Rundschreiben können Sie nur einsehen wenn Sie angemldet sind):
Inhalt |
Rund- schrei- ben |
Seiten- |
Datum |
| Datenträgeraustausch (DTA) | 4 | 15 | 19.03.2012 |
| DTA 2012 Verlängerung der Papier-Einreichung für ZE, PAR und KBR 10 Online-Erfassungsmasken 11 M+L-Rechnungen 11 Datumsangaben: Fehlermeldung des ZE-Abrechnungsmoduls |
3 | 10 -11 | 06.03.12 |
| DTA 2012 Verlängerung der Papier-Einreichung für ZE, PAR und KBR bis März 5 Aufschlüsselung von BEB-Positionen bei der Abrechnung von Zahnersatzleistungen |
2 | 5 | 02.02.12 |
| DTA 2012 ZE/PAR-Einreichung am 13.01.2012 1 Probleme mit Laboren bei der Übernahme der Auftragsnummer |
1 | 1 | 10.01.12 |
| Datenträgeraustausch (DTA) für alle Leistungsarten ab 01.01.2012 | 15 | 91 | 23.11. |
| Datenträgeraustausch (DTA) für alle Leistungsarten ab 01.01.2012 | 14 | 86 | 18.10. |
| Datenträgeraustausch (DTA) für alle Leistungsarten ab 01.01.2012 Infoveranstaltungen |
13 | 77 | 29.09. |
| Datenträgeraustausch (DTA) für alle Leistungsarten ab 01.01.2012 | 12 | 73 | 15.09. |
| Datenträgeraustausch (DTA) für alle Leistungsarten ab 01.01.2012 | 11 | 69 | 06.09. |
Infoveranstaltung zur papierlosen Abrechnung 2012 finden statt am:
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- 23.11.2011
(ausgebucht)
- 30.11.2011 (Bremerhaven)
- 14.12.2011 (ausgebucht)
Informationen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin
Fragen und Antworten zur papierlosen Abrechnung ab 2012
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